Ergänzende Informationen finden sich im Artikel "Ausfallsszenarien".
Die Signatur- oder Siegelerstellungseinheit ist in Österreich für die Bereitstellung einer elektronischen Signatur für die Weiterverarbeitung durch die Softwarekomponente der technischen Sicherheitseinrichtung zuständig.
Sollte die Kommunikation zwischen Software und Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit nicht möglich sein, spricht die RKSV von einem "Ausfall der Sicherheitseinrichtung" (vgl. § 17 Abs 1 RKSV und 3.6. Erlass).
Dies kann zu Verwirrung führen, da der Ausfall der eigentlichen Sicherheitseinrichtung, dem Ausfall der Registrierkasse gleichzusetzen ist. Mehr Informationen dazu im verlinkten Artikel.
Nach § 17 Abs. 1 der RKSV (Registrierkassensicherungsverordnung) muss jeder "nicht nur vorübergehende Ausfall [...] der Sicherheitseinrichtung [...] ohne unnötigen Aufschub" dem zuständigen Finanzamt oder über FinanzOnline gemeldet werden.
Obwohl hier in der RKSV von der Sicherheitseinrichtung die Rede ist, betrifft dieser Fall Szenarien, welche im Zusammenhang mit der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit zusammenhängen:
- Diebstahl oder sonstiger Verlust der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit oder
- Funktionsverlust der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit
Der "Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht", konkretisiert die Bestimmungen der RKSV (vgl. 3.6. Erlass):
- lt. Erlass wird von einem vorübergehenden Ausfall der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit ausgegangen, wenn dieser nicht länger als 48h andauert. Dies sind etwa Betriebsstörungen durch Stromausfall, planmäßige Wartungsarbeiten und andere Ereignisse.
- Unter "ohne unnötigen Aufschub" versteht der Erlass längstens binnen einer Woche
Ausfallsmeldung
Wie weiter oben beschrieben ist ein derartiger Funktionsverlust der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit über FinanzOnline oder dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Neben Ausfallsmeldungen füllt auch die (geplante) Außerbetriebnahme einer Signatur- oder Siegelerstellungseinheit unter die Meldepflicht.
Die RetailForce Fiskallösung übernimmt diese Meldungen automatisch, sofern sie bzw. ihr Kunde (das kassenbetreibende Unternehmen) eine kostenpflichtige Variante dieser einsetzt. Die Meldungen werden zentral über die RetailForce Cloud an FinanzOnline abgesetzt. Die RetailForce Cloud ist in der kostenlosen Variante "Start Edition" nicht verfügbar.
Um die Meldung einer geplanten Außerbetriebnahme einer Signatur- oder Siegelerstellungseinheit abzusetzen, muss dies im RetailForce Portal angestoßen werden.
Kassenbetrieb
Der Kassenbetrieb (Kassierprozess) kann auch mit einer ausgefallenen Signatur- oder Siegelerstellungseinheit fortgesetzt werden.
Zusätzlich zur Meldung muss allerdings der Vermerk "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" auf jedem Beleg, welcher mit einer ausgefallenen Signatur- oder Siegelerstellungseinheit kassiert wird, gut sichtbar angedruckt werden. (vgl. § 17 Abs. 4 RKSV)
Dieser Vermerk wird von der RetailForce Fiskal Middleware Fiskal AT im Fiscal-Response in den Feldern UserMessage und PrintMessage dem Kassensystem zurückgemeldet.
Nach dem Ende des Ausfalls der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit, also bei Wiederinbetriebnahme muss ein s.g. Sammelbeleg (= Beleg mit Betrag Null - ein s.g. "Nullbeleg") erstellt und im Datenerfassungsprotokoll abgespeichert werden. Die Erzeugung des Sammelbeleges erfolgt automatisch durch Fiskal AT. Der Sammelbeleg fasst quasi alle Belege zusammen, welche im Zeitraum des Ausfalls der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit ausgestellt wurden. Der Sammelbeleg muss den Beginn und das Ende des Ausfalles dokumentieren, etwa durch Angabe der jeweiligen Belegnummern oder des Zeitraums. Die RetailForce Middleware schicken beide Angaben (Uhrzeit und Belegnummern) in der FiscalResponse an die Kassensoftware.
Quellen:
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390
- Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
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