Seit Jänner 2016 gelten in Österreich für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen. Seither gilt die Einzelaufzeichnungspflicht, also alle Einnahmen und Ausgaben müssen einzeln erfasst und aufgezeichnet werden.
Darüber hinaus gilt eine Registrierkassenpflicht. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen ab einer Umsatzgrenze von €15.000,-- netto im Jahr und Betrieb und davon Barumsätze von mehr als €7.500,-- netto eine Registrierkasse (elektronisches Aufzeichnungssystem) zur Einzelaufzeichnung der betrieblichen Bareinnahmen zwingend verwenden müssen.
Zusätzlich gilt seither eine Belegerteilungspflicht, die besagt, dass jedes Unternehmen dem Kunden bei einer Barzahlung einen Beleg aushändigen muss.
Seit Jänner 2017 muss jede Kasse zusätzlich auch über einen Manipulationsschutz, einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung verfügen. Ersichtlich ist diese Manipulationsschutz als maschinenlesbarer Code z.B. QR Code auf dem Beleg.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.