Nachstehend finden Sie eine kurze Begriffserklärung, der in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe:
Registrierkassensicherheitsverordnung RKSV
Die RKSV mit Erläuterungen regelt die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in der Registrierkassa. Die Sicherheitseinrichtung besteht aus der Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der elektronischen Signatur bzw. Siegels der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (SEE). Die Verkettung wird durch die Einbeziehung von Elementen der/des zuletzt vergebenen, im Datenerfassungsprotokoll gespeicherten Signatur/Siegels in die/das aktuell zu erstellende Signatur/Siegel gebildet.
Registrierkasse
Der Begriff der „Registrierkasse“ umfasst alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die der Losungsermittlung und Dokumentation von einzelnen Barumsätzen dienen. Dies können Registrierkassen verschiedener Bauarten sein, insbesondere auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Waagen mit Kassenfunktionen und Taxameter.
Barumsätze
Unter Barumsätze fallen zusätzlich zu den Barzahlungen auch Zahlungen mit der Bankomatkarte, der Kreditkarte (darunter fallen auch Zahlungen mittels PayLife Quick und Mobiltelefon), sowie Barschecks, ausgegebene Gutscheine, Bons etc. Nicht unter Barumsätze fallen elektronische Überweisungen und Zahlungen mittels Erlagscheines.
Beleg
Ein Beleg (oder auch Kassenbon) ist ein Nachweis eines einzelnen Geschäftsfalles, der vom Unternehmen bei einer Barzahlung für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Kunden ausgehändigt werden muss. Als Beleg gilt auch ein elektronischer Beleg, wenn dieser sofort nach erfolgter Zahlung an den Kunden ausgehändigt wird. Der Kunde muss den Beleg annehmen und diesen bis zum Verlassen der Geschäftsräume aufbewahren. Der Kunde kann die Annahme des Beleges nicht verweigern und bei einer möglichen Kontrolle muss dieser den Beleg vorweisen. Ist dies nicht möglich kann dieser zwar nicht bestraft werden, jedoch hat dieser eine entsprechende Mitwirkungspflicht.
Der Beleg muss nach genauen Standards ausgestellt werden. Was ein Beleg genau enthalten muss finden Sie unter "Anforderungen an einen Beleg".
Die technische Sicherheitseinrichtung/Manipulationsschutz
Seit Jänner 2017 muss jede Registrierkassa zusätzlich über eine technische Sicherheitseinrichtung (einen Manipulationsschutz) verfügen. Dieser Manipulationsschutz muss auf dem Beleg als maschinenlesbarer Code z.B. QR Code ersichtlich sein. Dieser beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Mit der Signatur werden die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Eine Datenmanipulation unterbricht die geschlossene Barumsatzkette und ist somit nachweisbar. Die Details zu den technischen Voraussetzungen sind in der Registrierkassensicherheitsverordnung geregelt.
Datenerfassungsprotokoll
Jede Registrierkasse muss ein Datenerfassungsprotokoll führen. Darin ist jeder einzelne Barumsatz zu erfassen und abzuspeichern. Für jeden Barumsatz sind die vorgeschriebenen Belegdaten zu dokumentieren. Mehr Details zum Datenerfassungsprotokoll finden Sie unter „Anforderungen an die Registrierkasse“.
Summenspeicher
Die erfassten Barumsätze in der Registrierkasse sind laufend aufzusummieren (Umsatzzähler). Mehr Details zum Summenspeicher finden Sie unter „Anforderungen an die Registrierkasse“.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.