Ergänzende Informationen finden sich im Artikel "Ausfallsszenarien".
Nach § 17. Abs. 1 der RKSV (Registrierkassensicherungsverordnung) muss jeder "nicht nur vorübergehende Ausfall [...] der Sicherheitseinrichtung [...] ohne unnötigen Aufschub" dem zuständigen Finanzamt oder über FinanzOnline gemeldet werden.
Aus "Ausfall der Sicherheitseinrichtung" versteht die RKSV jedoch den
- Diebstahl oder sonstiger Verlust der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit sowie den
- Funktionsverlust der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit!
Technische Sicherheitseinrichtung
Was ist eigentlich die "technische Sicherheitseinrichtung"?
Die Sicherheitseinrichtung oder technische Sicherheitseinrichtung nach § 4 RKSV ist im Wesentlichen eine nicht näher beschriebene Komponente, welche verschiedene Aufgaben und Merkmale aufweisen muss, um den Schutz vor Manipulation von Daten, welche in einer Registrierkasse gespeichert sind, zu gewährleisten. In § 4 Abs. 1 RKSV wird die Sicherheitseinrichtung wie folgt beschrieben: "Die Sicherheitseinrichtung [...] besteht aus einer Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der elektronischen Signatur der Signaturerstellungseinheit bzw. des elektronischen Siegels der Siegelerstellungseinheit."
Somit ist die Sicherheitseinrichtung jedenfalls eine Kombination aus einer logischen Komponente (Software welche kryptografische Verfahren anwendet sowie der s.g. Signatur- oder Siegelerstellungseinheit.
Die Hauptaufgaben der technischen Sicherheitseinrichtung sind:
- herstellen der Belegverkettung (vgl. § 4 Abs. 1 RKSV)
- verwalten des Summenspeichers (Summenzähler) (vgl. 3.2.4., Erlass)
Fiskal AT
Technisch gesehen, entspricht die österreichische Version der RetailForce Fiskal Middleware "Fiskal AT" in Kombination mit einer Signatur- oder Siegelerstellungseinheit der technischen Sicherheitseinrichtung und übernimmt somit folgende relevante Funktionen:
- erzeugen der Belegverkettung
- führen und verwalten des Summenspeichers
- Kommunikation mit der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit
- erzeugen des s.g. "maschinenlesbaren Codes"
Ausfallsmöglichkeiten
Da die technische Sicherheitseinrichtung aus zwei getrennten Komponenten besteht, ergeben sich nun zwei unterschiedliche Ausfallsszenarien:
- Ausfall der Softwarekomponente der technischen Sicherheitseinrichtung
- Ausfall der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
1. Ausfall der Softwarekomponente - Fiskal AT
Sollte die Fiskal Middleware "Fiskal AT" ausfallen, z.B. sie antwortet nicht auf den Webservice Aufruf, sollte der Service (Fiskal AT) neu gestartet werden.
Im Wesentlichen kommt der Ausfall der Fiskal Middleware einem Ausfall der Registrierkasse gleich!
Sollte der Fehler trotz Neustart des Services weiterhin bestehen, kontaktieren Sie den RetailForce Support (z.B. Ticket hier im Solution Center) und verfahren entsprechend dem Artikel "Ausfall der Registrierkasse".
2. Ausfall der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
Der Fall eines Ausfalls der Signatur- oder Siegelerstellungseinheit wird im verlinkten Artikel beschrieben.
Quellen:
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009390
- Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1
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