Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen:
- Bezeichnung des leistenden/liefernden Unternehmens
- fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben werden
- Tag der Belegausstellung
- Menge und handelsübliche Bezeichnung* der Ware oder Dienstleistung
- Betrag der Barzahlung
Seit 1. April 2017 müssen Kassenbelege zusätzlich folgende Angaben enthalten:
- Kassenidentifikationsnummer
- Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
- Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
- Inhalt des maschinenlesbaren Codes (OCR-, Bar- oder QR-Code)
- Fiskaldokument Nr. (wenn abweichend von der normalen Belegnummer)
Beispielbeleg
Der nachfolgende Beleg dient lediglich als Beispiel, der Anordnung von vorgeschriebenen Belegelemente.
Belegelemente
Element | Beschreibung / Inhalt |
1. Belegkopf |
Adressinformationen, ev. UID (Umsatzsteueridentifikationsnummer), Firmen-Logo, etc. |
2. Daten des Geschäftsfalls |
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3. Belegpositionen |
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4. Betrag | Belegsumme / Betrag der Barzahlung |
5. Umsatzsteuer | Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen |
6. PrintMessage | Teil der FiscalResponse vom Fiskal Client, die Printmessage muss am Beleg angedruckt werden. |
7. Inhalt maschinenlesbarer Code |
Der Inhalt des maschinenlesbaren Codes kann entweder
dargestellt und auf dem Beleg angedruckt werden. (Option 2. und 3. derzeit nicht implementiert) |
8. Fiskaldokument Nr. |
Fiskaldokument Nr. ist auf dem Beleg anzudrucken! (fiscalDocumentNumber). |
* Zu handelsüblichen Bezeichnungen von Waren und Dienstleistungen beachten Sie: § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) sowie § 132a Bundesabgabenordnung (BAO).
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