In diesem Artikel klären wir, wie mit TSEs im Falle eine Umfirmierung oder bei Weitergabe der TSE an ein anderes Unternehmen verfahren wird.
Zuordnung zu Unternehmen
Eine TSE wird grundsätzlich über die Zertifikats-Seriennummer einem bestimmten Unternehmen zugeordnet. Dies ist in der Form des Mitteilungsverfahrens dem BMF bzw. den zuständigen Steuerbehörden anzuzeigen. Das Mitteilungsverfahren ist nach aktuellem Stand (08/2021) bis zur Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens ausgesetzt. (Vgl. dazu auch: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-08-18-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Änderung der Zuordnung
Ändert sich nun die Unternehmenszuordnung, weil, das Unternehmen, welches bisher die TSE betrieben hatte
- umfirmiert wird (neue Unternehmensbezeichnung, neue Rechtsform,...)
- ein Auflösungsverfahren eingeleitet wurde,
- zukünftig keine Kassen mehr betreibt und somit die TSE weiterverkaufen möchte
- oder ein ähnlicher Fall eintritt in dem die TSE z.B. den Besitzer wechselt,
kann die TSE grundsätzlich vom neuen (auch Dritten) Unternehmen weiterbetrieben werden. Hierfür sind allerdings ein paar organisatorische und technische Dinge zu beachten.
Organisatorische Maßnahmen
Folgende Organisatorische Schritte sind hierfür erforderlich:
- binnen eines Monats muss eine Außerbetriebnahme über das Mitteilungsverfahren erfolgen.
- Weiters müssen sämtliche Daten der TSE vom bisherigen Nutzer des TSE gesichert werden.
- die Anmeldeinformationen (Admin-PIN, -PUK,...) müssen zusammen mit der Hardware vom alten auf den neuen Nutzer übergehen.
- Der neue Nutzer muss den Stand des Transaktionszähler sowie des Signaturzählers beim Übernahmezeitpunkt dokumentieren. Es empfiehlt sich eine Dokumentation des Transaktionszähler- und Signaturzähler-Stands im Übertragungsvertrag.
- Der neue Nutzer muss weiters die Inbetriebnahme über das Mitteilungsverfahren anzeigen.
Technische Schritte
- Bei der Übertragung der TSE auf einen neuen Besitzer darf kein "decommission" durchgeführt werden! Dies wäre eine dauerhafte und unwiderrufliche Außerbetriebnahme der TSE.
- Die TSE wird "einfach" in den Kassensystemen des neuen Anwenders weiter betrieben.
- Außerdem empfiehlt es sich, die Daten nach der Datensicherung von der TSE zu löschen.
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