Handlungsbedarf für Kassenanwender
Wenn Sie nicht in die genannte Übergangsregelung fallen, müssen Sie zum Stichtag 30.9.2020 bzw. 31.3.2021 Kassen verwenden, die der Kassensicherheitsverordnung entsprechen. Ist dies nicht der Fall riskieren Sie hohe Strafen und auch die Schätzung Ihres Umsatzes durch das Finanzamt. Für PC Kassen gelten keine Übergangsfristen, diese müssen daher der Kassensicherheitsverordnung entsprechen.
Folgende Checkliste soll Ihnen bei Ihren nächsten Schritten helfen:
- Machen Sie sich mit den neuen Anforderungen vertraut und kontaktieren Sie gegebenenfalls auch Ihren Steuerberater!
- Prüfen Sie, wann Sie Ihre Kassen angeschafft haben und ob Ihre Kasse bauartbedingt aufrüstbar ist oder nicht! (Dadurch stellen Sie fest, ob Sie in die Übergangsfrist fallen oder nicht, s.o.)
- Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Kassenanbieter fest, ob dieser ein Upgrade für Ihre Kasse bereitstellen kann, um den Anforderungen der KassenSichV zu entsprechen.
- Klären Sie ebenfalls mit Ihrem Kassenanbieter wer die TSE anbringt, falls Sie ein herkömmliches Speichermedium verwenden (z.B. Speicherkarte o.ä.) bzw. klären Sie bei einer cloudbasierten TSE ab, wie diese „angeschafft“ wird.
- Sie benötigen die Seriennummern Ihrer Kassen vom Kassenhersteller, um diese beim Finanzamt zu melden.
- In der Kasse müssen die Daten des Steuerpflichtigen hinterlegt werden, wie z.B. Adresse, Steuernummer etc.
- Falls Sie auf ein anderes Kassensystem/einen anderen Kassenhersteller umsteigen möchten, beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung, da die Umstellung auf die KassenSichV viele Ressourcen der Hersteller binden wird.
- Das neue Kassensystem bzw. das Upgrade muss zum Stichtag 30.9.2020 bzw. 31.3.2021 (je nach Bundesland) in Anwendung sein, da jede Transaktion ab diesem Zeitpunkt der KassenSichV entsprechen muss.
Handlungsbedarf für Kassenhersteller:
Ab dem 1.1.2020 gilt ein Vertriebsverbot für alle nicht konformen Kassen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr Kassen beworben und In-Verkehr-Gebracht werden, die der KassenSichV entsprechen und an eine TSE anbindungsfähig sind. Eine Verletzung wird als Ordnungswidrigkeit gesehen und kann ein Bußgeld zur Folge haben.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick, die Sie beachten sollten:
- Know-How aufbauen hinsichtlich der neuen Anforderungen
- Prüfen Sie, ob Ihre Vorlieferanten alle erforderlichen Anforderungen erfüllen
- Checken Sie Ihren Kundenbestand: muss nachgerüstet oder ausgetauscht werden?
- Beraten Sie Ihre Kunden
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