Nachstehend finden Sie eine kurze Begriffserklärung, der in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriffe:
Die Kassensicherheitsverordnung
In der Kassensicherheitsverordnung (kurz: KassenSichV) sind die Anforderungen an die Sicherung und Aufzeichnung von elektronischen Aufzeichnungssystemen (sprich Kassensystemen) geregelt. Grundlage dafür bietet das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen vom Bundesministerium für Finanzen vom 22. Dezember 2016.
Jedes eingesetztes elektronisches Aufzeichnungssystem muss mittels einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein.
Kassensysteme oder Registrierkassen
(Elektronische oder computergestützte) Kassensysteme oder Registrierkassen, sind für den Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen spezialisierte elektronische Aufzeichnungssysteme, bei denen zumindest teilweise bare Zahlungsvorgänge erfasst und abgewickelt werden können. Dies gilt genauso, für vergleichbare elektronische vor Ort genutzte Zahlungsmöglichkeiten, wie z.B. Geldkarte, virtuelle Konten, Bonuspunktesystem, Gutscheine etc. Somit besitzen diese Kassensysteme eine Kassenfunktion.
Fiskalisierung
Ziel der Fiskalisierung ist es alle Transaktionen einer Kasse lückenlos zu erfassen und sie vor Manipulationen zu schützen und zu archivieren, um alle Daten bei einer Prüfung dem Finanzamt vorlegen zu können.
Technische Sicherheitseinrichtung
Jede digitale Aufzeichnung eines Kassensystems ist durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, einer sogenannten TSE zu schützen. Dadurch ist keine Löschung oder andere Manipulation an den Aufzeichnungen möglich. Die Zertifizierung der TSE erfolgt über das BSI (Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik).
Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
Details zur TSE finden sich im Artikel: hier!
DSFinV-K: Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
Das DSFinV-K ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen im Rahmen von Außenprüfungen bzw. Kassen-Nachschauen. Sie gibt eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Daten unabhängig vom jeweiligen Unternehmen und dem dort eingesetzten Aufzeichnungssystem vor und erleichtert somit die Außenprüfung. Das Unternehmen hat die Daten auf einem entsprechenden Datenträger (gemäß DSFinV-K) zur Verfügung zu stellen.
Diese DSFinV-K ist Teil der gesetzlich geforderten digitalen Schnittstelle gemäß KassenSichV. Die detaillierten Anforderungen und Komponenten an eine TSE finden Sie im Artikel "Details zur TSE".
Durch die Standardisierung wird eine progressive und retrograde Prüfbarkeit zwischen den Grundaufzeichnungen und der Erfassung im Hauptbuch (Finanzbuchhaltung) gewährleistet. Weiters ermöglicht es eine Auslagerung aller im System erfassten Daten in ein Archivsystem. Der Steuerpflichte muss mittels eines DSFinV-K Exports die Daten bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden jederzeit zur Verfügung stellen können.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.