Ein Z-Bon / Z-Bericht, auch Tagesendsummenbon oder Kassenabschlussbeleg genannt, ist die Abrechnung aller Tagesabschlüsse. Beim Kassenabschluss wird das Geld in der Kasse gezählt und die Angaben in der Registrierkasse eingetragen. Auf dieser Grundlage wird die Kasse abgerechnet, der Tagesspeicher auf null gesetzt und der Z-Bon erstellt.
Auf einem Z-Bon werden alle Umsätze eines Tages angegeben. Ein X-Bon hingegen zeigt den aktuellen Zwischenstand der Kasse an.
Folgende Angaben muss der Z-Bon enthalten:
- fortlaufende und automatisch generierte Nummer des Bons
- Name des Geschäfts(-inhabers)
- Datum und Uhrzeit des Ausdrucks
- Bruttoeinnahmen pro Umsatzsteuersatz
- Storno- und Retourbuchungen, Entnahmen bzw. alle weiteren Eingriffsvorgänge in die Kasse
- Zahlungsart
- Ausdruck des Nullstellungszählers
Die Z-Bons sind zusammen mit Kassenbuch oder den Kassenberichten aufzubewahren.
Quelle: DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Berlin
Merkblatt: Anforderungen an die Kassenführung - Industrie -und Handelskammer Nordschwarzwald (ihk24.de)
Beispiel für die Angabe der unterschiedlichen Steuersätze auf einem Z-Bon:
Barverkäufe:
Barverkäufe gesamt: Brutto € 826,91
Barverkäufe 16 % USt Brutto € 700,00
USt 16 % € 96,55
Barverkäufe 5 % USt Brutto € 126,91
USt 5 % € 6,04
Retoure 16 % USt Brutto €
USt 16 % €
Retoure 5 % USt Brutto €
USt 5 % €
Kartenzahlungen:
EC Zahlungen gesamt: € 417,70
Verkäufe EC 16 % USt Brutto €300,00
USt 16 % € 41,38
Verkäufe EC 5 % USt Brutto € 117,70
USt 5 % € 5,60
EC Retoure 16 % USt Brutto €
USt 16 % €
EC Retoure 5 % USt Brutto €
USt 5 % €
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