Die gespeicherten Geschäftsvorfälle müssen als Transaktionen so verkettet sein, dass Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar sind.
Die Verkettung ergibt sich aus der Transaktionsnummer der TSE und dem Signaturzähler. Die abgesicherten Anwendungsdaten dürfen aus der TSE in ein Aufbewahrungssystem überführt werden, sofern diese einen späteren Export der Daten gemäß der Technischen Richtlinie des BSI ermöglicht.
Danach können die Daten aus dem Speichermedium der TSE gelöscht werden. Zur Erhaltung der Verkettung ist die vollständige Archivierung der Log-Nachrichten aller Absicherungsschritte erforderlich. Eine Verdichtung von Grundaufzeichnungen in dem Aufbewahrungssystem ist unzulässig.
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