Unternehmen, welche Registrierkassen in Schweden zur Aufzeichnung von Geschäftstransaktionen einsetzen, müssen Ihre Kassensysteme den schwedischen Steuerbehörden melden.
Folgende Meldungen müssen durchgeführt werden:
- Anmeldung Registrierkasse
- Änderungen der Gegebenheiten
- Störungsmeldungen und Betriebsausfälle
- Außerbetriebnahme Registrierkasse
Die Meldungen können einfach über die e-Services der Finanzverwaltung, vom Unternehmen selbst, erledigt werden.
Das e-Service kann auch von einer bevollmächtigten Person genutzt werden, die als Registrierungsstelle für die Registrierkasse des Unternehmens benannt ist. Die Meldung einer Registrierungsstelle kann direkt über den E-Service "Bevollmächtigte und Vollmachten" oder über das Formular SKV 4859 erfolgen.
Anmeldung Registrierkasse
Bei der Anmeldung müssen,
- jede Registrierkassen, sowie
- die verwendeten zertifizierten Kontrolleinheiten (schwedisch "certifierade kontrollenheter")
der Steuerbehörde, etwa über deren e-Services, gemeldet werden.
Eine Bestätigung der Anmeldung wird innerhalb einer Woche ausgestellt. Nach ca. einem Monat übermittelt die Steuerbehörde, dem meldenden Unternehmen,
- eine Zertifikat über die Registrierung, sowie
- einen Aufkleber (Sticker), welcher sicher und sichtbar auf der Registrierkasse anzubringen ist. Der Sticker zeigt die ID der Kasse sowie der Kontrolleinheit.
Die Kassen kann ab dem Zeitpunkt der Meldung (z.B. über e-Services) genutzt werden. Ein Warten auf die Aufkleber ist nicht notwendig.
Änderung der Gegebenheiten
Änderungen der Gegebenheiten müssen innerhalb von zwei Wochen (nach einer Änderung) der Steuerbehörde mitgeteilt werden.
Beispiele für Änderung der Gegebenheiten:
- Anschaffung einer anderen Registrierkasse (anderer Hersteller),
- Ersatz der vorhandenen Registrierkasse (z.B. aufgrund eines Defektes),
- Verkauf der Registrierkasse oder eine Änderung der Anschrift.
Störungsmeldungen und Betriebsausfälle
Betriebsausfälle müssen der Steuerbehörde so rasch als möglich gemeldet werden, besonders bei dauerhaften Ausfällen.
Im Fall von Ausfällen müssen Verkäufe auf einer anderen Registrierkasse, mit einer Verbindung zu einer Kontrolleinheit, aufgezeichnet werden. Ist dies nicht möglich, können s.g. Barrechnungen ausgestellt werden.
Ist eine Ausstellung von Barrechnungen unmöglich, müssen Verkäufe auf andere geeignete Weise dokumentieren werden. Gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes und den Normen des schwedischen Ausschusses für Rechnungslegungsnormen reicht es aus, wenn die Verkaufstransaktion in einem Kassenbuch oder Kassenbericht vermerkt wird. In solchen Fällen sollten die Verkäufe nicht nachträglich in der Registrierkasse erfasst werden. Quittungsblöcke können zur Dokumentation der Verkäufe, in so einem Fall, verwendet werden und um den Kunden Quittungen anbieten zu können.
Außerbetriebnahme Registrierkasse
Die dauerhafte Außerbetriebnahme einer Registrierkasse, etwa bei Verkauf oder geplanten Stilllegung, ist, so wie die Inbetriebnahme, der Steuerbehörde (z.B. via e-Service) zu melden.
Die Kontrolleinheit der Registrierkasse muss mindestens 12 Monate nach Beendigung der Nutzung sicher aufbewahrt werden. Wird die Kontrolleinheit zusammen mit der Registrierkasse verkauft, ist der Vorbesitzer dafür verantwortlich, dass die Informationen dem Finanzamt im Falle einer Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der schwedischen Steuerbehörde.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.