Um Kassensysteme dem schwedischen Registrierkassengesetz entsprechend betreiben zu können, müssen diese den Anforderungen an Registrierkassen entsprechen. Unter anderem müssen Kassen mit einer zertifizierten Kontrolleinheit (schwedisch: "certifierade kontrollenheter") verbunden sein. Weiters muss der Hersteller (!) der Registrierkasse erklären, dass sein System dem Registrierkassengesetz entspricht (Herstellererklärung).
Teil der Herstellererklärung ist ein Testprotokoll, welches Zeigt, dass die Kontrolleinheit korrekt angesprochen und die von der Kontrolleinheit zurückgegebenen Daten auch auf den Kassenbelege richtig angedruckt werden.
Das Testprotokoll wird im Rahmen von Abnahmetests mit dem Hersteller der CCU erstellt. Der Prozess dieser Tests ist nachfolgende beschrieben.
Ablauf Abnahmetests
1. Einrichtung Struktur für Abnahmetests
- Es werden mindestens zwei Terminals (Kassen) benötigt
- Den verwendeten Terminals bzw. den darüberliegenden Entitäten darf vorher noch keine Test-Konfiguration zugewiesen worden sein!
- Erstellen Sie die Struktur bzw. die Konfiguration wie in Punkt "Abnahmetestsysteme" im Artikel "Testsysteme Schweden" beschrieben.
2. Erzeugung von Testdaten
- Der CCU-Hersteller gibt eine Reihe von Test-Fällen vor, welche abgearbeitet werden müssen.
3. Einreichung an CCU-Hersteller
- Der ausgefüllte Testkatalog muss an den CCU-Hersteller übermittelt werden.
- Sofern Anmerkungen / Beanstandungen seitens des CCU-Herstellers folgen, müssen Anpassungen durchgeführt und die Tests solange wiederholt werden, bis keine Punkte mehr beanstandet werden.
4. Bestätigung durch CCU-Hersteller
- die beanstandungsfreie Durchführung der Tests wird durch den CCU-Hersteller bestätigt.
5. Herstellererklärung
- Als Hersteller des Kassensystems, müssen Sie das Formular "1509 07 - Manufacturer's declaration Cash Registers" zusammen mit den Anhängen:
- Bestätigung der Abnahme und
- Testkatalog
an die schwedische Steuerbehörde übermitteln.
6. Registrierung Kasse
Dieser Schritt ist nicht Teil der Abnahme, soll, der Vollständigkeit halber aber, hier erwähnt werden:
- Das steuerpflichtige Unternehmen, welches Registrierkassen einsetzt, muss jede Registrierkasse dem Steuerbehörde melden.
- Die Meldung erfolgt über die e-Services der schwedischen Steuerbehörde,
- dazu ist eine e-Identifizierung durch das Unternehmen notwendig.
- Das e-Service kann auch von einer bevollmächtigten Person genutzt werden, die als Registrierungsstelle für die Registrierkasse des Unternehmens benannt wurde. Die Meldung einer Registrierungsstelle kann direkt über den e-Service "Bevollmächtigte und Vollmachten" oder über das Formular SKV 4859 erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Registrierung von Kassen in Schweden".
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