In Schweden müssen alle Kassenbelege an die zertifizierten Kontrolleinheit (“certifierade kontrollenheter”) übermittelt werden.
Offlinefähigkeit
Eine Offlinefähigkeit (Ausfall der Kontrolleinheit) ist im Schwedischen Registrierkassengesetzt grundsätzlich nicht vorgesehen.
Das bedeutet, bei Ausfall der Kontrolleinheit, ist der Betrieb der Registrierkasse nicht möglich; es können keine Kassenbelege ausgestellt werden.
Barrechnung
Einen Ausweg bietet der fakturierte Umsatz bzw. die Barrechnung ("fakturerad försäljning" och "kontantfaktura").
Im Unterschied zu einer normalen Rechnung (der Verkäufer überlässt dem Käufer Waren auf Kredit zur späteren Bezahlung etwa durch Banküberweisung), zeichnet sich die Barrechnung dadurch aus, dass sie die Zahlungsart "BAR" enthält, dass der fällige Betrag also in Form von Bargeld beglichen wird.
Barrechnungen müssen nicht in einer Registrierkasse über die Kontrolleinheit dokumentiert werden, wenn Sie den Anforderungen des Schwedischen Rechnungslegungsgesetzes hinsichtlich des Inhaltes entsprechen.
Das bedeutet, dass die Rechnung u.a. folgende Informationen enthalten muss:
- Informationen zum Rechnungsaussteller (z.B. Unternehmensdaten)
- Daten zur Rechnungsausstellung (Datum / Uhrzeit)
- Informationen zur verkauften Waren / Dienstleistung (Bezeichnung, Menge,...)
- Informationen zum Käufer (der Käufer muss identifizierbar sein! Angaben zu Name und Anschrift)
- Barrechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein und die Nummernreihe muss das ganze Geschäftsjahr ununterbrochen sein.
Die Barrechnung ist in der Buchhaltung entsprechend zu verbuchen und zu archivieren.
Über die Ausstellung einer Barrechnung kann somit eine temporäre Offlinesituation der Kontrolleinheit überbrückt werden.
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