Lauf NF525 müssen Softwaresysteme in der Lage sein, bestimmte Informationen anzeigen können (NF525 6.1.1). Es reicht nicht aus, die betreffenden Informationen etwa in einem Produkthandbuch anzuzeigen. Es muss eine direkte Zuordnung zwischen der installierten Software und den Informationen mögliche sein. Dies wird auch im Zuge der Produktzertifizierung vom Auditor abgeprüft.
Folgende Informationen müssen innerhalb des Aufzeichnungssystems angezeigt werden können. Es gibt zwar keine Anforderung diesbezüglich, es ist aber empfehlenswert diese Informationen gemeinsam auf einer Seite darzustellen. Empfohlen wird ein "Info-Screen".
| Information | Beschreibung | Beispiel |
| Produktbezeichnung | Name des Software - dies ist zwar nicht explizit Teil der Anforderung, sollte aber dennoch dargestellt werden. | Kassensoftware XYZ |
| Seriennummer | Seriennummer des zertifizierten Softwaresystems - sofern verfügbar | 0815-4711 |
| Lizenznummer | Lizenznummer des Benutzers - sofern verfügbar | as3j-23se-398s-12fe |
| NF525 Logo und Mark | Das Logo und die Referenz zum NF525 Mark (Siehe: NF525 P2 Certification Rules) | Siehe: NF525 P2 Certification Rules |
| Zertifizierungsnummer | NF525 Zertifizierungsnummer / NF525 Zertifikatsnummer - 4-stellig (siehe: Zertifikats-Nummer Infocert) | 525/9999-03 |
| NF Produkt Kategorie | NF Produktkategorie der Software - A, B, C (NF525 2.1) | B |
| Sofwareversion | Software und/oder Firmware Version (siehe: NF525 - Zertifizierte Versionsnummer) | 5-1-1 |
| Bezeichnung Middleware | Bezeichnung der eingesetzten Fiskalisierungs-Middleware "RetailForce Fiscalisation Service" | RetailForce Fiscalisation Service |
| Ausnahme Periodenabschluss | Angabe, dass die Software von der Erzeugung periodischer Abschlüsse ausgenommen ist (nur im Falle von Kategorie "C" Produkte). | Siehe: BOI-TVA-DECLA 30-10-30 vom 19. Mai 2021 |
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