Als Fiskalisierung verstehen wir Gesetze und Vorschriften, welche von den Finanzbehörden mancher Staaten beschlossen werden, mit dem Ziel der Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit bei der Abrechnung der Umsatzsteuer.
Im Wesentlichen betreffen Gesetze zur Fiskalisierung die Betreiber von Kassensystemen, Registrierkassen und anderen elektronischen Aufzeichnungssystemen, welche dazu dienen Bargeschäfte mit ihren Kunden abzuwickeln.
Mit Hilfe der Fiskalgesetze soll eine nachträgliche Änderung von elektronischen Aufzeichnungen unterbunden.
Dabei erlassen die unterschiedlichen Staaten jeweils individuelle Regelungen, mit unterschiedlichen technischen und organisatorischen Anforderungen sowie Prozessen. Eine Harmonisierung z.B. innerhalb der Europäischen Union gibt es nicht.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 07/2021) noch einige Länder - wie beispielsweise die Niederlande, Irland, Spanien, u.a. welche noch keine Gesetze zur Fiskalisierung von Kassensystemen beschlossen haben. Deutschland hatte sich zum 01. Januar 2020 der Liste der "Fiskalländer" angeschlossen. Seit diesem Zeitpunkt gilt dort die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Das deutsche Bundesministerium der Finanzen hatte allerdings eine Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 eingeführt, welche die meisten Bundesländer bis zum 31. März 2021 verlängert hatten. Bereits einige Jahre zuvor, nämlich mit Inkrafttreten 1. April 20217, hatte Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) eingeführt.
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