Dieser Beitrag gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zum litauischen VA-40 Gesetz und dessen Umsetzung.
Frage: "Der Kunde betreibt bereits Kassen in Litauen. Wir gehen davon aus, dass wir mit unserer ersten Zertifizierung nicht vor dem 1. Mai 2025 fertig sein werden. Muss der Kunde in diesem Fall seine Geschäfte schließen? Was sind die Konsequenzen, wenn wir die Zertifizierung beispielsweise erst zum 1. Juni abschließen?"
Antwort: Aus rechtlicher Sicht sind alle Handelsunternehmen in Litauen bereits verpflichtet, die neue Fiskalisierungslösung einzusetzen. Nun hängt es von der Finanzverwaltung ab, wann es entscheidet, die Unternehmen zur Umsetzung der steuerlichen Lösung zu zwingen.
Derzeit wurde die Deadline mit 1. Mai festgelegt. Die Finanzverwaltung passt diese aber der Marktsituation an (d.h. es könnte auch z.B. in Kürze der Dezember 2025 festgelegt werden).
Frage: "Wer führt die Zertifizierung durch?"
Antwort: Das Litauische Metrische Inspektorat (Lithuanian Metrology Inspectorate)
Frage: "Welche Dokumente (Dokumentation) müssen im Zuge des Zertifizierungsprozesses vorgelegt werden?"
Antwort: Dies ist in Kapitel IX des VA-40 Gesetzes definiert (automatische Übersetzung aus dem Litauischen):
KAPITEL IX
TECHNISCHE EXPERTISE FÜR REGISTRIERKASSEN
- 97. In die Liste dürfen nur technisch einwandfreie Kassenmodelle aufgenommen werden, die einer technischen Bewertung durch ein Fachunternehmen unterzogen wurden. Eine funktionstüchtige Registrierkasse ist zur Prüfung einzureichen zusammen mit:
- 97.1. dem Benutzerhandbuch;
- 97.2. dem Programmierhandbuch;
- 97.3. der Wartungs- und Reparaturanleitung;
- 97.4. Zeichnungen/Fotos des elektronischen Hauptschaltplans, der Spezifikation und der Anordnung der Bauteile auf der Platine der Registrierkasse, des Sicherheitsmoduls und des Datenübertragungsmoduls;
- 97.5. dem Registrierkassenprogramm (Software), dem Programm für das Registrierkassensicherheitsmodul, das Datenübertragungsmodul und die Kassensteuerungsfunktionen;
- 97.6. dem Etikett des/der Hersteller(s) (Kopie, Zeichnung), welches auf dem Gehäuse der Registrierkasse und/oder dem Sicherheitsmodul angebracht werden muss;
- 97.7. einem Garantieschreiben (Selbsterklärung) über die Sicherheit/Nichtmanipulierbarkeit der Registrierkasse, des Sicherheitsmoduls, des Arbeitsprogramms des Datenübertragungsmoduls und der steuerlichen Daten.
- 98. Zusammen mit der computergestützten Registrierkasse werden zusätzlich folgende Unterlagen zur Prüfung vorgelegt:
- 98.1. Blockdiagramm, Programme für Sicherheitsmodul, Datenübertragungsmodul, Programme für Sicherheits- und Datenübertragungsmodul-Funktionssteuerung (Referenz) und ihre Komponenten und Beschreibungen. Die Liste der Benutzeranwendungen, die die Funktionen der Registrierkasse steuern, wird zusammen mit einem Garantieschreiben bereitgestellt, das die Konformität der Anwendung mit den technischen Anforderungen und die Sicherheit der Finanzdaten bestätigt;
- 98.2. eine Liste der Software und eine kurze Beschreibung ihrer Bestandteile;
- 98.3. eine Beschreibung der Befehle für die Sicherheits- und Datenkommunikationsmodule;
- 98.4. Service-Programme und eine Beschreibung derselben;
98.5. bei Tankstellenkassen, für die die staatliche Steueraufsicht zusätzliche Funktionen und/oder besondere Anforderungen gestellt hat, ein Blockschaltbild, die Betriebsprogramme und Beschreibungen der Sicherheits- und Datenkommunikationsmodule sowie der Steuerung der Kassenfunktionen; - 98.6. gegebenenfalls weitere Unterlagen, angefordert von der Organisation, welche die Zertifizierung durchführt;
- 98.7. eine Beschreibung der Software, die die elektronische Übermittlung der Belege an den Kunden gewährleistet.
- 99. Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung zur Prüfung einzureichen.
- 100. Das Verfahren für die Aufnahme von Registrierkassen in die Liste ist in den Regeln für die Aufnahme von Registrierkassen und Automatenmodellen in die Liste der in der Republik Litauen zugelassenen Registrierkassen und Automatenmodelle festgelegt, die vom Leiter der staatlichen Steuerinspektion des Finanzministeriums der Republik Litauen im Jahr 2003 genehmigt wurden. Die Vorschriften der Staatlichen Steuerinspektion des Finanzministeriums der Republik Litauen über die Liste der Registrierkassen und Automatenmodelle und über die Vorschriften zur Aufnahme von Modellen von Registrierkassen und Automatenmodellen in die Liste der Registrierkassen und Automatenmodelle in die Liste der Registrierkassen und Automatenmodelle in die Liste der Registrierkassen und Automatenmodelle in die Liste der Registrierkassen und Automatenmodelle in der Republik Litauen.
Frage: "Wie ist der Ablauf des Zertifizierungsprozesses? Müssen wir nach Litauen reisen, oder ist es ausreichend, die Informationen zu übermitteln? Müssen wir die POS-Software (zusammen mit Hardware) hinschicken?"
Antwort: Ein lokales (litauisches) Unternehmen, oder ein autorisierter Vertreter darf die Lösung zur Zertifizierung einreichen. Es ist notwendig Hard- und Software bereitzustellen.
Frage: "Wie hoch werden die Kosten für die Zertifizierung sein?"
Antwort: Die Zertifizierung durch das litauische Metrische Inspektorat ist kostenlos.
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