Für den ordnungsgemäßen Registrierkassenbetrieb, schreibt bulgarische Finanzverwaltung den Einsatz eines zertifizierten Druckers ("Fiskaldruckers") vor.
Innerhalb der RetailForce Lösung wird die Verbindung zum zertifizierten Fiskaldrucker über FLink hergestellt. Eine Liste der unterstützten bulgarischen Fiskaldrucker finden Sie im verlinkten Artikel.
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme des Druckers am Standort des Kassenbetreibers erfolgt durch eine dafür zugelassene Service-Firma.
Der Service-Techniker führt dabei auch die Registrierung des Fiskaldruckers bei der Finanzverwaltung durch. Dabei werden folgende Dokumente ausgestellt:
- Registrierungsbestätigung (darin enthalten ist die Registrierungsnummer)
- "Passport" des Druckers
Passport
der s.g. "Passport" ist ein ca. 80-seitiges Dokument, welches bestätigt, dass der Drucker den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.
Beide Unterlagen (Registrierungsbestätigung und Passport) müssen am sich am gleichen Standort wie der Drucker befinden / verbleiben.
Operator
Normalerweise wird in der ersten Zeile des Fiskalbeleges der "Name des Bedieners" angedruckt.
Gerade bei Testdruckern wird hier "N/A" gedruckt.
Der Name des Bedieners wird in der Regel durch den Service-Techniker fix im Drucker hinterlegt. Es gibt keine Verpflichtung im bulgarischen Gesetz, bei wechselnden Bedienern diese auch richtig anzugeben. Es kann daher immer mit dem selben Bediener gearbeitet werden.
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