Im Rahmen des Gesetzes über die Fiskalisierung von Barzahlungen, müssen steuerpflichtige Unternehmer in Kroatien, ihre Betriebsstätten registrieren.
Diese Registrierung kann durch den steuerpflichtigen Unternehmer selbst, oder durch seinen bevollmächtigten Vertreter (Steuerberater) im "ePorezna"-Portal (Portal der Kroatischen Finanzverwaltung) durchgeführt werden.
- Link ePorezna-Portal: https://e-porezna.porezna-uprava.hr/
Die Registrierung erfolgt über den Menü-Punkt:
- "Dienste" (Usluge)
- "Fiskalisierung - Registrierung der Geschäftsräume" (Fiskalizacija - Prijava poslovnih prostora)
Abb: Auswahl des Antrags 'Fiskalisierung - Anmeldung von Geschäftsräumen' (Quelle: Korisničke upute Fiskalizacija prijava poslovnih prostora_v2.2, S. 2)
Die Registrierung der Betriebsstätten / Geschäftsräumlichkeiten umfasst neben Angaben zur
- Art der Betriebsstätte (Feste od. bewegliche Geschäftsräume, Online-Shop, Selbstbedienungsgerät)
- Adresse (gültig ab; Standortangabe über interaktive Karte ähnlich Google Maps) , auch
- die Art der überwiegenden Tätigkeit (z.B. Büroräumlichkeiten,...) welche am Standort durchgeführt wird,
- regulären Arbeitszeit (Öffnungszeiten),
- zum Softwarehersteller (oder Betreuer - mindestens eine Angabe je Betriebsstätte)
Der Zugang zum ePorezna-Portal kann bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt werden.
Formularmeldung
Neben der Registrierung über das ePorezna-Portal, können Unternehmer, welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften keine eSteuerbescheinigung haben, ihre Betriebsstätten auch über das Ausfüllen eines Formulars registrieren. Diese Formular findet sich im Anhang des "Gesetzes über die Änderung des Gesetzes über die Fiskalisierung im Barverkehr (Amtsblatt 115/2016)", welches über den nachfolgenden Link abrufbar ist: https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2016_12_115_2532.html
Das Formular muss den zuständigen Stellen der Steuerverwaltung übergeben werden. Die Beamten führen anschließend die Registrierung der Geschäftsräumlichkeiten (Betriebsstätten) durch.
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