Die im nachfolgenden Artikel beschriebenen Funktionen müssen vom Kassensystem selbst zur Verfügung gestellt werden!
Kassensysteme oder andere elektronische Aufzeichnungssysteme müssen in Spanien Funktionen bereitstellen, welche eine rasche Verifikation der TicketBAI Anforderungen, durch die Organe der Finanzverwaltung, ermöglichen.
Inspektoren der Finanzverwaltungen führen Vorort-Prüfungen durch und verlangen in Zuge dieser, spezielle Informationen. Diese Informationen müssen mit den Inhalten, der an die Finanzverwaltung übermittelten Transaktionsdaten, übereinstimmen und müssen auf dem Ausgabebildschirm der Kassensoftware dargestellt werden können:
- Hersteller der auf dem Gerät (der Kasse) verwendeten Kassensoftware
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Handelsbezeichnung / Handelsname
- Name / Bezeichnung der auf dem jeweiligen Gerät verwendeten Kassensoftware
- Version der Kassensoftware, welche auf dem jeweiligen Gerät installiert ist.
- Geräte-Seriennummer. Während einer Übergangsphase ist die Anzeige der Geräte-Seriennummer optional
Anmerkung Vorort-Prüfung
Im Rahmen von Vorort-Prüfungen können die Organe der Finanzverwaltungen die ordnungsmäßige Funktion der Kassensoftware prüfen und die Vorlage der erzeugten TicketBAI-Daten verlangen, und zwar sowohl jene, welche im Rahmen der Prüfung erzeugt wurden, als auch alle anderen Daten, welche der steuerpflichtige Unternehmergemäß den allgemeinen Steuervorschriften aufbewahren muss.
Bei Verwendung des sicheren Archives, können die oben genannten Daten aus dem Archiv geladen werden.
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