Die RKSV gibt vor, dass zusätzlich zu "normalen" Verkaufsbelegen, auch spezielle Belege welche signiert und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert werden müssen. Bei all diesen Belegen handelt es sich um so genannte "Nullbelege" - also Belege mit einer Summe von € 0,00.
Diese speziellen Belege werden in er nachfolgenden Tabelle näher beschrieben.
Belegart | Beschreibung | zwingende Signatur durch Sicherheitseinrichtung* |
Startbeleg | Der Startbeleg ist immer am Anfang eines Datenerfassungsprotokolls (DEP, der erste Beleg). Er muss signiert sein und er muss auch geprüft sein (Prüfung mittels BMF Handy App oder per Registrierkassenwebservice). | ja |
Monatsbeleg | Der Monatsbeleg ist jeweils am Ende eines Monats zu erstellen. Der Monatsbeleg ist ein Nullbeleg und muss nicht mittels der Sicherheitseinrichtung signiert sein. Er kann auch mit dem Text "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" "signiert" sein. | nein |
Jahresbeleg | Der Jahresbeleg ist ein spezieller Monatsbeleg. Es ist der letzte Monatsbeleg des Jahres, der Jahresbeleg muss aber im Gegensatz zum Monatsbeleg zwingend signiert sein. | ja |
Schlussbeleg | Der Schlussbeleg markiert das Ende eines Datenerfassungsprotokolls (Abschluss/Außerbetriebnahme). Der Schlussbeleg ist ein Nullbeleg und darf auch mit einer ausgefallenen Sicherheitseinrichtung erzeugt werden. | nein |
*) ACHTUNG: Grundsätzlich sind alle speziellen Belege über die Sicherheitseinrichtung zu signieren! Bei Monats- und Schlussbelege ist es allerdings zulässig, diese zu erzeugen, wenn die Sicherheitseinrichtung ausgefallen ist und somit ersatzweise mit dem Hinweis "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" zu versehen.
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